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Verschonungsabschlag § 13a/b ErbStG: Erbschaftsteuer beim Familienunternehmen in Deutschland reduzieren

Der Verschonungsabschlag nach §§ 13a und 13b ErbStG ist Deutschlands stärkstes Instrument für die steuerliche Privilegierung der Unternehmensnachfolge: 85 % Regelverschonung oder 100 % Optionsverschonung auf das begünstigte Vermögen. Bei Erfüllung der Lohnsummenregelung und der Behaltensfrist können Familienunternehmen weitgehend ohne Erbschaftsteuer übertragen werden. Dieser Leitfaden erklärt die Verwaltungsvermögensquote, die 90-%-Schwelle, die Verschonungsbedarfsprüfung ab 26 Mio. € und die kostspieligsten Fallstricke.

# Verschonungsabschlag § 13a/b ErbStG: Erbschaftsteuer beim Familienunternehmen in Deutschland reduzieren Wer in Deutschland ein Familienunternehmen besitzt und nicht weiß, wie der Verschonungsabschlag nach §§ 13a und 13b ErbStG funktioniert, plant statistisch gesehen eine sechs- bis siebenstellige Erbschaftsteuerlast für die nächste Generation. Ohne Planung würde die Erbschaft- oder Schenkungsteuer auf dem vollen gemeinen Wert des Unternehmens berechnet werden, mit progressiven Sätzen, die in Steuerklasse I bis zu 30 Prozent, in Steuerklasse II bis zu 43 Prozent und in Steuerklasse III bis zu…

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